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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistung

Die GAMMACATERING AG verpflichtet sich, den Auftrag mit grösster Sorgfalt und Zuverlässigkeit auszuführen. Sie verpflichtet sich, Termine einzuhalten, den Anlass zeitgerecht und gemäss dem vereinbarten Auftrag durchzuführen. Die Auswahl und Zubereitung von Speisen und Getränken erfolgt unter höchsten Qualitätsansprüchen. Die GAMMACATERING AG ist zertifiziert für die Einhaltung der Nachhaltigkeit. Sie ist bestrebt, Foodwaste auf ein Minimum zu reduzieren. Wenn immer möglich werden saisonale Produkte, Mehrwegartikel und kurze Beschaffungswege berücksichtigt.

Bei der Organisation von Anlässen übernimmt die GAMMACATERING AG die Koordination der beteiligten Veranstalter und führt die Regie des Gesamtanlasses, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde (siehe Absatz Beratung - Regie).

Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten stehen im geistigen Eigentum der GAMMACATERING AG. Deren Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.

Auftragsbestätigung

Ein Auftrag mit der GAMMACATERING AG kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die GAMMACATERING AG kommt der Auftrag zustande. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen (nachträgliche Wünsche, Änderungen seitens des Auftraggebers, Mehraufwand etc.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Unkostenbeitrag

In der Regel erstellt GAMMACATERING AG die ersten zwei Offerten kostenlos. Ab der 3. Offerte wird bei einer Annullierung eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 250.00 – CHF 600.00 pro Auftrag in Rechnung gestellt (abhängig vom Auftragsvolumen). Annullierungen von verbindlich reservierten Daten sind kostenpflichtig in der Höhe der bisher entstandenen Kosten.

Probeessen

Ein Probeessen ist grundsätzlich möglich. Die Kosten werden dem Kunden nach Aufwand verrechnet. Der Mindestbetrag beläuft sich auf CHF 100.00 pro Person inklusive Weinbegleitung.

Geringfügige Änderungen

Die GAMMACATERING AG behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie zum Beispiel aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhten Preisen, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit dem Kunden, zu ändern. Sie verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.

Teilnehmerzahl

Eine Änderung der Teilnehmerzahl für das Essen muss spätestens 7 Tage vor dem Anlass, wenn möglich schriftlich, übermittelt werden. Eine nachträgliche Unterschreitung dieser Anzahl kann nicht berücksichtigt werden.

Annullierung von Anlässen

Bei Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
bis 40 Arbeitstage vor dem Anlass: 
die entstandenen Kosten werden verrechnet
39-30 Arbeitstage vor dem Anlass:
30 % der vereinbarten Leistungen
29-14 Arbeitstage vor dem Anlass:
45 % der vereinbarten Leistungen
13-0 Arbeitstage vor dem Anlass:
100 % der vereinbarten Leistungen

Beizug eines Dritten

Die GAMMACATERING AG ist berechtigt, falls notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Die GAMMACATERING AG verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.

Haftung bei Schaden und / oder Verlust

Sofern der Schaden / Verlust nicht selber verursacht wurde ist die GAMMACATERING AG berechtigt, allfällige Kosten von eigenem sowie von Material, welches explizit für den Anlass von Drittfirmen zu gemietet wurde, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Beratung • Regie

Die GAMMACATERING AG bietet dem Kunden auf Wunsch Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen. Für diese Leistungen erhebt die GAMMACATERING AG einen Dienstleistungsaufwand. Beratungsleistungen werden je nach Anlass im Stundenansatz oder pauschal vereinbart. Die Übernahme der Regietätigkeit wird mit einem Dienstleistung shonorar verrechnet in der Höhe von 10 – 15 % des Gesamtrechnungsbetrages (inkl. Fremddienstleistungen). Der prozentuale Anteil ist abhängig vom damit verbundenen Arbeitsaufwand.

Die Verträge mit den Fremddienstleistungsunternehmen werden von GAMMACATERING AG organisiert. Der Vertrag entsteht zwischen dem Endkunden und dem Dienstleistungsunternehmen. In Ausnahmefällen können die Verträge als integrativer Teil der Auftragsbestätigung von GAMMACATERING AG abgeschlossen werden. In diesem Falle ist mit der Akontozahlung der Gesamtbetrag der Fremddienstleistungen abzudecken. Im Falle einer Annullation gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Parteien/Fremddienst leister.

Zahlungen

Die GAMMACATERING AG erhebt eine Akontozahlung vor Durchführung des Anlasses. Diese Akontozahlung beträgt im Normalfall 60 % des Gesamtbetrags, zahlbar bis spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn des Anlasses. Die Restzahlung ist nach Beendigung der Veranstaltung, inklusive eventueller Zusatzleistungen, aufgrund der detaillierten Schlussrechnung innerhalb von 10 Arbeitstagen zu bezahlen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zug oder ein anderer zuständiger Gerichtsstand nach Wahl von GAMMACATERING AG. Es kommt das Schweizerische Recht zur Anwendung.

Zug, Januar 2024
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6331 HÜNENBERG
TEL +41 41 781 10 01 ZUG@GAMMACATERING.COM
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